Import von Aluminiumerzeugnissen

Import von Aluminiumerzeugnissen

Import von Aluminiumerzeugnissen

Die Europäische Union hat mit der Durchführungsverordnung EU 2018/640 der Kommission vom 25. April 2018 die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in Nicht-EU-Ländern ( ausgenommen Norwegen, Island und Liechtenstein ) eingeführt.

Betroffen sind die Waren der nachstehend genannten Warennummern:

7601 Aluminium in Rohform
7604 Stangen (Stäbe) und Profile aus Aluminium
7605 Draht aus Aluminium
7606 Bleche und Bänder aus Aluminium
7607 Folien und dünne Bänder aus Aluminium
7608 Rohre aus Aluminium
7609 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke, Rohrverbindungsstücke aus Aluminium
7616.99 Andere Waren aus Aluminium

Ausgenommen sind Stifte, Nägel, Krampen, Schrauben, Bolzen, Muttern und ähnliche Waren

 

Die Regelung gilt für Sendungen über 2.500 kg Netto und ist wirksam ab dem 11.05.2018.

Importeure müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Ausstellung eines Überwachungsdokuments stellen.

Wir sind unseren Kunden mit der Beantragung gerne behilflich. Kontaktpersonen sind Benno Röder und Daniel Röder.