Z- und B-Nummern

 

Im Zollkodex, der Zollkodex-Durchführungsverordnung der EG und der Außenwirtschaftsverordnung der Bundesrepublik Deutschland ist das Ausfuhrverfahren genau geregelt.

Anmeldung und Gestellung der Ausfuhrsendung hat bei der Ausfuhrzollstelle (am Sitz des Ausführers) zu erfolgen. Die Überwachung der Ausfuhr erfolgt bei der Ausgangszollstelle.

Für Ausfuhren über Hamburg ist zusätzlich eine B-/Z-Nummer, für Ausfuhren über die Bremischen Häfen und Wilhelmshaven eine BHT-/WHT-Referenznummer erforderlich.
Nur mit B-/Z-/BHT-/WHT-Nummern werden für den Export bestimmte Waren vom Zoll zur Ausfuhr freigeben.

Im Seehafen sind die Abläufe wie nachstehend geschildert:

Der Seehafenspediteur erstellt eine Gestellungsmeldung, unter Angabe der MRN, die sowohl an das ZAPP-/BHT-/WHT-System und den Schuppen gemeldet wird. Sobald die Exportsendung am Schuppen angeliefert wurde und dieser „Gate-In“ meldet wird die zuvor erstellte Gestellungsmitteilung an ATLAS weitergeleitet.

Nun erfolgt die „Qualifizierung“ der Gestellung durch ATLAS. Im Regelfall erhalten die Transportbeteiligten daraufhin die Erlaubnis zum Ausgang (Release). Sobald dem Schuppen das Release vorliegt kann die Sendung verladen werden. Nach erfolgreicher Verladung meldet der Schuppen den Status „Lade-ist“ welcher wieder an ATLAS weitergeleitet wird. Zum Abschluss versendet ATLAS die Nachricht „Bestätigung Ausgang“ an den Ausfuhranmelder bzw. dessen Vertreter.