Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten
Waren, welche aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt werden, müssen dem Zoll zur Einfuhr angemeldet werden.
Wir bieten unseren Kunden an allen Deutschen Zollstellen die Abfertigung in den nachstehend aufgeführten Zollverfahren an:
- Zollrechtlich freier Verkehr
- Vorübergehende Verwendung
- Zolllagerverfahren
- Aktive Veredelung
- Passive Veredelung
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