ATLAS-Einfuhr

 

Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten

Waren, welche aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt werden, müssen dem Zoll zur Einfuhr angemeldet werden.

Wir bieten unseren Kunden an allen Deutschen Zollstellen die Abfertigung in den nachstehend aufgeführten Zollverfahren an:

  • Zollrechtlich freier Verkehr
  • Vorübergehende Verwendung
  • Zolllagerverfahren
  • Aktive Veredelung
  • Passive Veredelung

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