Abfertigung Import-Container

Abfertigung Import-Container

Abfertigung von Import-Containern im Seehafen

B/L Handling und Auslage von Seefrachten

Um Ihren Container im Seehafen übernehmen zu können, müssen die Original Bill of Lading zunächst bei der Reederei eingereicht werden. Nach Vorlage der Konnossomente stellt sie den Container am Container Terminal zur Abholung frei.
Wir übernehmen für Sie die Abstimmung mit dem Reeder und die Einreichung der Dokumente per Boten.

B/L Handling und Freistellung des Containers

Bei „Freight to collect“-Lieferungen verauslagen wir in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Seefracht beim Reeder. Für den damit verbundenen Administrativen Aufwand inkl. der Zahlung und Vorlageprovision, berechnen wir eine Kommission in Höhe von 2% des verauslagten Betrages.
THC, Verpflichtungsschein A 18, Release Fee und ISPS
Wir bereiten die Abnahme des Containers am Container Terminal vor und verauslagen die Terminal Handling Charges, sofern diese noch nicht vom Auftraggeber bezahlt wurden und erstellen den Verpflichtungsschein A 18 zur Abnahme des Containers am Container Terminal.

  • THC für Importcontainer EUR nach Fahrtgebiet
  • Verpflichtungsschein A 18
  • Release-Fee gem. Auslage
  • ISPS gem. Auslage
  • Zollabfertigung je nach Kundenauftrag durch Ursula Röder
  • Verzollung für Einführer im Inland.
  • Fiskalverzollung für Auftraggeber aus Drittländern oder anderen EU-Mitgliedsländern.
  • Weiterleitung im Versandverfahren T1.

Value added Services

Container Nachlauf per LKW oder kombiniert Bahn/LKW, Be- und Entladung von Containern, Lagerung, Kommissionierung, Vorführen der Waren bei Pflanzenschutz, Veterinär oder Zoll