Zollerstattungen

 

Erstattung und Erlass der Einfuhrabgaben

Wir übernehmen für Sie die Beantragung der Erstattung von Abgabebeträgen, wenn zum Beispiel nachträglich ein Präferenzpapier vorgelegt werden kann, oder bei der Rücksendung von falsch oder schadhaft gelieferter Ware.

Ebenso – in Fällen zu hoch bemessener Abgaben bei der Einfuhr oder wenn es um die Erstattungen von Ausfuhrabgaben geht.